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BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70 |
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- Wolters Kluwer
Doppelbedeutung von "Trollinger" als Rebsorte und Wein aus Baden-Württemberg - Irreführende Werbung durch Gebrauch von Werbung, die vom Verkehr nicht einheitlich, sondern in verschiedenem Sinn verstanden wird - Vorliegen irreführender Werbung, wenn die Angabe ...
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Trollinger
Papierfundstellen
- GRUR 1973, 201
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 28.06.1960 - I ZR 13/59
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Eine durch § 3 UWG untersagte Irreführung der beteiligten Verkehrskreise kann, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, auch dadurch eintreten, daß in der Werbung für ein Erzeugnis eine Bezeichnung gebraucht wird, die vom Publikum nicht einheitlich, sondern in verschiedenem Sinn verstanden wird, und das unter dieser Bezeichnung angebotene Erzeugnis nur einem der möglichen Begriffsinhalte entspricht (BGHZ 27, 1, 9 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack; BGH GRUR 60, 567, 569 - Kunstglas).Gleichwohl kann die Benutzung einer an sich mehrdeutigen Bezeichnung in nur einer ihrer möglichen Begriffsbedeutungen zu einer Irreführung keine Veranlassung geben, wenn ihr eine deutliche Erläuterung hinzugefügt wird, die es ausschließt, daß sie vom Verkehr in einer abweichenden, bei der fraglichen Benutzungsform nicht zutreffenden Bedeutung verstanden wird (BGH GRUR 60, 567, 571 - Kunstglas).
Hierfür genügt aber ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung einer Bezeichnungsweise, die von einem nicht unerheblichen Teil des Verkehrs auch ohne Aufklärung in dem zugrunde gelegten Bedeutungsinhalt aufgefaßt und nur von einem weiteren (ebenfalls nicht unerheblichen) Teil des Verkehrs ohne Aufklärung mißverstanden wird (vgl. BGH GRUR 60, 567, 570, 571 - Kunstglas).
- BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50
Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Diese Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGHZ 2, 394, 395 [BGH 19.06.1951 - I ZR 77/50] - Widia/Ardia). - BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Es kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht insoweit die Verkehrsauffassung selbständig hätte beurteilen und die Behauptung der Klägerin als erwiesen oder nicht erwiesen hätte ansehen dürfen (vgl. BGH GRUR 63, 270, 273 - Bärenfang; 64, 397, 399 f - Damenmäntel), wenn es deren Richtigkeit nicht unterstellt hätte.
- BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61
echt skai
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Vielmehr hat die Klägerin weiter bevorstehende Verletzungshandlungen darzutun und ihren Antrag diesen Verletzungshandlungen anzupassen; eine abstrakte Fassung des beantragten Verbots ist unzulässig (BGH GRUR 57, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; 63, 539, 541 - echt skai). - BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als …
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Denn es geht hier nicht um eine auf Grund eines wertvollen Besitzstands gegebenenfalls hinzunehmende (in ihren Ausmaßen und Auswirkungen verhältnismäßige geringe) Irreführungsgefahr (vgl. dazu zuletzt BGH GRUR 71, 313, 315 - Bocksbeutelflasche). - BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68
Deutscher Sekt
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Für die Entlokalisierung mittelbarer geographischer Herkunftsangaben können daher bereits aufklärende Zusätze genügen, die bei unmittelbaren geographischen Herkunftsbezeichnungen eine Irreführungsgefahr noch nicht ohne weiteres ausschließen könnten (vgl. BGH GRUR 71, 29, 32, 33 - Deutscher Sekt). - BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56
Heilmittelvertrieb
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Vielmehr hat die Klägerin weiter bevorstehende Verletzungshandlungen darzutun und ihren Antrag diesen Verletzungshandlungen anzupassen; eine abstrakte Fassung des beantragten Verbots ist unzulässig (BGH GRUR 57, 606, 608 - Heilmittelvertrieb; 63, 539, 541 - echt skai). - BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56
Emaillelack
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Eine durch § 3 UWG untersagte Irreführung der beteiligten Verkehrskreise kann, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, auch dadurch eintreten, daß in der Werbung für ein Erzeugnis eine Bezeichnung gebraucht wird, die vom Publikum nicht einheitlich, sondern in verschiedenem Sinn verstanden wird, und das unter dieser Bezeichnung angebotene Erzeugnis nur einem der möglichen Begriffsinhalte entspricht (BGHZ 27, 1, 9 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack; BGH GRUR 60, 567, 569 - Kunstglas). - BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 120/62
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
Es kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht insoweit die Verkehrsauffassung selbständig hätte beurteilen und die Behauptung der Klägerin als erwiesen oder nicht erwiesen hätte ansehen dürfen (vgl. BGH GRUR 63, 270, 273 - Bärenfang; 64, 397, 399 f - Damenmäntel), wenn es deren Richtigkeit nicht unterstellt hätte. - BGH, 09.10.1970 - I ZR 23/69
Anforderungen an Zusätze der Etiketten, von in Deutschland hergestellten …
Auszug aus BGH, 21.06.1972 - I ZR 140/70
An die Eignung von aufklärenden Zusätzen, eine ohne solche Aufklärung eintretende Irreführungsgefahr auszuschließen, werden gerade im Bereich von geographischen Herkunftsangaben strenge Anforderungen gestellt (zuletzt BGH GRUR 71, 255, 258 - Plym-Gin).
- BGH, 05.05.1983 - I ZR 49/81
Heilpraktikerkolleg
Gründe, die eine Ausnahme von diesem Grundsatz rechtfertigen könnten (vgl. BGH GRUR 1968, 200 - WRP 1967, 440 - Acrylglas - GRUR 1973, 201 - Trollinger -), sind nicht ersichtlich und werden auch von der Revision nicht aufgezeigt. - KG, 20.01.1987 - 5 U 5025/86
Verstoß einer Werbung gegen Wettbewerbsvorschriften ; Erlass einer einstweiligen …
Wäre das wörtlich zu nehmen, so fehlte für einen Teil des Begehrens die Wiederholungs- oder Begehungsgefahr (zu dieser Problematik vgl. BGH GRUR 1973, 201 - Trollinger;… Baumbach/Hefermehl, Rn. 293 Einl. UWG ). - BGH, 08.12.1976 - I ZR 18/75
Untersagung der Verwendung einer Bezeichnung "schlagwortartig, …
Denn es fehlt für den auf ein umfassendes Verbot hinauslaufenden Antrag an einem schlüssigen Sachvortrag über tatsächlich stattgefundene oder bevorstehende Handlungen der Beklagten, die ein auf die §§ 1,3 UWG gestütztes Verbot der Verwendung der Bezeichnung "Friedrich Karl Sprudel" schlechthin rechtfertigen könnten, demnach an einer Begehungs- oder Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung einer Unterlassungsklage ist (vgl. BGH GRUR 63, 218 - Mampe Halb und Halb II; 63, 378, 381 - Deutsche Zeitung; 73, 201 - Trollinger).